Wann ein Unternehmen in Italien ermitteln lassen darf
Das italienische Recht schützt Arbeitnehmende vor der Überwachung ihrer Arbeitsleistung, doch der Kassationsgerichtshof lässt seit langem sogenannte Schutzkontrollen zu, die ein zugelassenes Büro durchführt, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht auf ein rechtswidriges oder betrügerisches Verhalten hat. Die Kontrolle muss verhältnismässig sein, an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten stattfinden und Verhalten ausserhalb der normalen Arbeitsleistung betreffen, etwa Tätigkeiten, die mit der attestierten Krankheit unvereinbar sind, den Missbrauch bezahlter Freistellungen oder Arbeit für einen Konkurrenten. Unsere erste Aufgabe ist es, mit Ihnen und Ihrem italienischen Arbeitsrechtsanwalt zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, denn eine schlecht aufgesetzte Ermittlung liefert Beweise, die das Gericht nicht zulässt.
Was wir ermitteln
- Vorgetäuschte Krankheit und Absentismus. Tätigkeiten, die mit der attestierten Krankheit oder der Genesung unvereinbar sind, dokumentiert ohne den Gesundheitszustand zu beurteilen, der Sache der Ärzte bleibt.
- Missbrauch der Freistellungen nach Gesetz 104. Bezahlte Freistellungen zur Betreuung eines Angehörigen mit Behinderung, die für andere Zwecke genutzt werden.
- Unerlaubte Nebentätigkeit und Treuepflichtverletzung. Arbeit für Konkurrenten oder auf eigene Rechnung entgegen der Treuepflicht nach Art. 2105 des italienischen Zivilgesetzbuchs.
- Unlauterer Wettbewerb und Konkurrenzverbote. Abwerbung von Kunden und Personal, Verwendung vertraulicher Informationen und ehemalige Mitarbeitende, Agenten oder Partner, die trotz Konkurrenzverbot für einen Mitbewerber tätig sind.
- Interner Diebstahl und Betrug. Warenverluste, Missbrauch von Firmenfahrzeugen und Betriebsmitteln, falsche Zeiterfassung und Absprachen mit Lieferanten, insbesondere in Lagern, Logistik und Detailhandel.
- Markenfälschung. Produkte, die Ihre Marke oder geschützte Gestaltungen nachahmen, zurückverfolgt über Verkäufer, Importeure und Vertriebskanäle, wie auf der Seite Markenfälschung beschrieben.
- Abklärungen vor der Anstellung. Überprüfung von Bewerbenden für sensible Funktionen in den engen Grenzen des italienischen Arbeitnehmerstatuts.
- Mystery Client. Verdeckte Besuche in Geschäften, Hotels und Servicestellen zur Beurteilung von Servicequalität, Abläufen und Markenauftritt.
Was das Unternehmen erhält
Am Ende des Auftrags liefern wir einen Ermittlungsbericht mit einer chronologischen Darstellung der beobachteten Tatsachen, belegt durch Fotos und Videoaufnahmen und so verfasst, dass die Personalabteilung ihn versteht und der Anwalt des Unternehmens ihn einreichen kann. Der Bericht wird für die Verwendung vor italienischen Gerichten auf Italienisch erstellt und kann für die Konzernzentrale mit einer deutschen oder englischen Übersetzung ergänzt werden. Die beteiligten Ermittler stehen in einem Verfahren als Zeugen zur Verfügung, was dem Bericht vor dem italienischen Arbeitsgericht sein volles Gewicht gibt.
Zusammenarbeit mit der Zentrale im Ausland
Kommt der Auftrag von einer Muttergesellschaft oder einer Rechtsabteilung im Ausland, legen wir von Beginn an fest, wer unsere Ansprechperson ist, wie oft und in welcher Sprache wir berichten, und wir stimmen uns mit dem italienischen Arbeitsrechtsanwalt ab, der das Disziplinarverfahren führt, denn die italienischen Fristen für disziplinarische Vorwürfe sind kurz und die Beweise müssen bereitliegen, wenn entschieden wird.
