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Tätigkeitsbereich

Ermittlungen für Anwaltskanzleien

Sachverhaltsermittlung und Beweiserhebung in Italien für Kanzleien in Zivil-, Handels-, Arbeits-, Familien- und Strafsachen, nach den Anweisungen des Anwalts und für die Verwendung vor Gericht dokumentiert.

Ermittlungen für Anwaltskanzleien

Tatsachen und Beweise in Italien für Ihr Verfahren

Hängt ein im Ausland geführtes Verfahren von Tatsachen in Italien ab, oder von Personen und Vermögenswerten, die sich hier befinden, braucht eine Kanzlei einen Partner, der Beweise nach italienischen Regeln erhebt, die überall Bestand haben, wo sie eingereicht werden. DDS arbeitet nach den Anweisungen des Anwalts und, wenn beigezogen, in Abstimmung mit dem italienischen Korrespondenzanwalt, damit jede Massnahme auf die Prozessstrategie ausgerichtet ist.

Was wir für Kanzleien tun

  • Vermögensrecherche. Abklärung von Grundeigentum, Fahrzeugen, Beteiligungen, Gesellschaftsfunktionen, Geschäftstätigkeiten und Einkommensquellen von Personen und Gesellschaften über öffentliche Register und rechtmässige Quellen, um zu beurteilen, ob sich eine Forderung lohnt und wo vollstreckt werden kann. Kontostände unterliegen dem Bankgeheimnis und können von privaten Ermittlern nicht beschafft werden.
  • Aufenthaltsermittlung. Auffinden von Schuldnern, Zeugen, Erben und Gegenparteien, die umgezogen sind, auch von ehemals in Italien wohnhaften Personen, die heute im Ausland leben.
  • Beweise für Zivil-, Handels- und Arbeitsstreitigkeiten. Dokumentation von Verhalten, das für eine Vertragsverletzung, unlauteren Wettbewerb, ein Konkurrenzverbot oder eine arbeitsrechtliche Forderung massgebend ist, einschliesslich des anderweitig erzielten Verdienstes eines entlassenen Arbeitnehmers.
  • Verteidigungsermittlungen im Strafverfahren. Nach Art. 327-bis und 391-bis ff. der italienischen Strafprozessordnung, auf schriftliches Mandat des italienischen Verteidigers, mit Befragungen, Augenscheinen, Fotodokumentationen und Beschaffung von Unterlagen.
  • Familienrechtliche Verfahren. Beweise zu Lebensstil, Einkommen und Verhalten, die für Unterhalt, Sorgerecht und die Abänderung von Unterhaltsbeiträgen erheblich sind, wenn ein Verfahren in Italien eine Partei im Ausland betrifft.

Verwertbare Beweise

Jede Tätigkeit erfolgt nach dem Ministerialdekret 269/2010 und den Verhaltensregeln der italienischen Datenschutzbehörde für Ermittlungen zur Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Bericht stellt die Tatsachen chronologisch mit Fotos, Unterlagen und Quellen dar, trennt Beobachtetes von Angaben aus öffentlichen Registern und wird von Ermittlern unterzeichnet, die als Zeugen zur Verfügung stehen. Für die Verwendung im Ausland liefern wir eine deutsche oder englische Übersetzung.

Häufige Fragen

Kann uns eine ausländische Kanzlei direkt beauftragen?

Ja, in Zivil-, Handels- und Arbeitssachen. Für Verteidigungsermittlungen in italienischen Strafverfahren muss das Mandat schriftlich vom italienischen Verteidiger erteilt werden, mit dem wir uns abstimmen.

Können Sie herausfinden, wie viel Geld jemand auf der Bank hat?

Nein. Kontostände unterliegen dem Bankgeheimnis und können von privaten Ermittlern nicht rechtmässig beschafft werden. Wir ermitteln Grundeigentum, Fahrzeuge, Beteiligungen, Geschäftstätigkeiten und Einkommensquellen über öffentliche Register und rechtmässige Quellen.

Bevor Sie entscheiden, schaffen wir Klarheit.

Ein erstes Gespräch ist kostenlos und vertraulich und zeigt, ob eine Ermittlung in Ihrem Fall sinnvoll ist.