
Unternehmensermittlungen
Ermittlungen zum Schutz des Unternehmens bei Fehlverhalten von Mitarbeitenden, vorgetäuschter Krankheit, unerlaubter Nebentätigkeit, unlauterem Wettbewerb, Verletzung von Konkurrenzverboten und internem Diebstahl.
DDS ist ein zugelassenes italienisches Ermittlungsbüro zwischen Mailand und der Schweizer Grenze. Wir unterstützen Versicherer, Unternehmen, Anwaltskanzleien und Ermittlungsbüros dabei, einen Verdacht zu Vorgängen in Italien in rechtmässig erhobene, dokumentierte und gerichtsverwertbare Beweise zu verwandeln.
Zulassung gemäss Art. 134 T.U.L.P.S. · Ermittlungen nach Ministerialdekret 269/2010
Unsere ausländischen Auftraggeber suchen selten irgendein Ermittlungsbüro; sie brauchen jemanden in Italien, dem sie vertrauen können, der italienisches Recht und die Gerichte kennt und klar berichtet. Das sind die Situationen, die wir am häufigsten bearbeiten.
Unterschiedliche Probleme erfordern unterschiedliche Mittel, doch jeder Auftrag beginnt mit derselben Frage, nämlich ob eine Ermittlung wirklich nötig ist und ob das Gesetz sie zulässt.

Ermittlungen zum Schutz des Unternehmens bei Fehlverhalten von Mitarbeitenden, vorgetäuschter Krankheit, unerlaubter Nebentätigkeit, unlauterem Wettbewerb, Verletzung von Konkurrenzverboten und internem Diebstahl.

Prävention zum Schutz von Personen, Standorten, Informationen und Reputation, von der Sicherheitsanalyse und Due Diligence bis zu Insider-Risiken und Gegenobservation.

Sachverhaltsermittlung für Anwälte in Zivil-, Handels- und Arbeitsstreitigkeiten, Verteidigungsermittlungen im Strafverfahren, Vermögensrecherchen und Aufenthaltsermittlungen in Italien.
Tausende Personen mit Wohnsitz in Italien arbeiten in der Schweiz und sind über eine Schweizer Krankentaggeldversicherung gedeckt. Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, braucht der Versicherer eine rechtmässige Observation dort, wo die versicherte Person tatsächlich lebt, in Italien. Von Gallarate aus erreichen wir die wichtigsten Grenzübergänge ins Tessin in weniger als einer Stunde.
DDS verbindet ermittlerische, juristische und technische Kompetenzen, um Aufträge verhältnismässig zu planen und auf verwertbare Ergebnisse auszurichten.
Jede Ermittlung wird so geführt, dass sie Beweise für eine arbeitsrechtliche Massnahme, einen Leistungsentscheid oder ein Gerichtsverfahren liefert, und die beteiligten Ermittler bestätigen ihre Feststellungen vor Gericht.
Wir kennen die Abläufe in Pharma und Gesundheitswesen, Transport und Logistik, Hotellerie und Handel, Industrie und Finanzwesen und planen jede Ermittlung entlang der typischen Risiken der Branche.
Unsere eigene Technikabteilung passt die im Einsatz verwendeten Geräte an, mit besonderer Erfahrung in verdeckten Videoaufnahmen im Rahmen des italienischen Rechts.
In Italien dürfen Ermittlungen im Auftrag von Unternehmen, Versicherern und Privatpersonen nur von Büros durchgeführt werden, die von der Präfektur gemäss Art. 134 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit zugelassen sind. Sie unterliegen dem Ministerialdekret 269/2010, der DSGVO und den Verhaltensregeln der italienischen Datenschutzbehörde für Ermittlungen zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Beweise, die von einem nicht zugelassenen Anbieter oder mit nach italienischem Recht unzulässigen Methoden erhoben wurden, werden vom Gericht leicht ausgeschlossen und können den Auftraggeber Sanktionen aussetzen.
Mit DDS findet jede Observation an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten statt, es wird nie auf persönliche Konten, Geräte oder Kommunikation zugegriffen, und der Schlussbericht ist so verfasst, dass ein italienischer oder ausländischer Anwalt ihn einreichen und unsere Ermittler ihn als Zeugen bestätigen können. Einzelheiten finden Sie unter Arbeitsweise.
Ein erstes Gespräch ist kostenlos und vertraulich und zeigt, ob eine Ermittlung in Ihrem Fall sinnvoll ist.